Gemeindefachschule – Vertiefung Allgemeine Verwaltung*
Sie arbeiten in einer Gemeinde- oder Kantonsverwaltung und üben anspruchsvolle Funktionen selbständig und professionell aus.
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- Absolventen des GFS Vorkurses, welche die Vorprüfung erfolgreich abgeschlossen haben.
- Personen aus dem Verwaltungsbereich von Gemeinden, Kantonen, Bund, öffentlichen Korporationen, welche die nötigen Vorkenntnisse mitbringen.
- Hospitanten aus Wirtschaft und Verwaltung, welche sich in das Fachgebiet Public Management einarbeiten möchten und keinen Diplomabschluss anstreben.
- Ehemalige Absolventen der Gemeindefachschule, welche ihre Fachkenntnisse wieder auffrischen möchten.
Voraussetzung
- Absolventen mit eidg. Fachausweis oder eidg. Diplom kaufmännischer, sozialer oder technischer Richtung.
- Patentierte Rechtsagenten und Hochschulabsolventen.
Eine Praxiserfahrung in einer öffentlichen Verwaltung von mindestens 2 Jahren bis zum Prüfungszeitpunkt.
| Zivilprozessrecht | 16 Lektionen |
| Straf- und Strafprozessrecht |
30 Lektionen |
| Baurecht |
40 Lektionen |
| Gesellschaftsrecht | 12 Lektionen |
| Wertpapierlehre | 12 Lektionen |
| Urnenabstimmung | 16 Lektionen |
| Zivilstandswesen |
14 Lektionen |
| Reserve |
4 Lektionen |
| Total |
144 Lektionen |
Ausbildungsziel
Aufbauend auf den im Vorkurs vermittelten Grundlagen bzw. auf den von Ihnen mitgebrachten Vorkenntnissen vertiefen Sie sich im Bereich der Allgemeinen Verwaltung. Ihre breiten Fachkenntnisse befähigen Sie zur administrativen Führung einer Gemeinde oder einer kantonalen Verwaltungsabteilung. Als Allrounder sind Sie vielfältig einsetzbar.
| Abschluss / Titel: | Dipl. Verwaltungsfachmann/frau GFS Das Diplom wird vom Vorsteher des St.Galler Bildungsdepartements unterzeichnet. Hospitanten erhalten eine Kursbestätigung. |
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| Dauer: | 1 Semester (Diplomstufe mit Vertiefung) 3 Semester (Vorkurs) |
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| Beginn / Daten: | April | ||||
| Kurszeiten: |
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| Kosten: | Pro Semester CHF 2’600.– |
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| Besonderes: | Die Diplomstufe baut auf den im Vorkurs vermittelten Grundkenntnissen auf. Ein Direkteinstieg ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hospitanten sind nach Rücksprache mit der Schulleitung zugelassen. |
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