Vertragsbedingungen (AGB) der Akademie St.Gallen
- Anmeldungen
Müssen schriftlich per Post oder elektronisch über die Website erfolgen und werden bestätigt. Bei Überbuchung gilt die Reihenfolge des Eingangs. In der Gemeindefachschule haben Teilnehmende mit Prüfungszulassung auf Vertiefungsstufe den Vorzug. Die Akademie behält sich vor, Kurse oder Lehrgänge, für die zu wenige Anmeldungen eingegangen sind, bis 4 Wochen vor Start abzusagen. Das Schulgeld wird immer zurückerstattet, wenn eine Veranstaltung nicht zustande kommt. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche.
- Rücktritt vor Kurs- /Lehrgangsstart
Abmeldungen, die 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Akademie St.Gallen eintreffen, haben keine Kostenfolge.
- Rücktritt in laufenden Lehrgängen
Die Anmeldung gilt grundsätzlich für alle Semester des Lehrganges. Abmeldungen für Folgesemester bleiben ohne Kostenfolge sofern sie 4 Wochen vor Beginn des neuen Semesters eingeschrieben bei der Akademie St.Gallen eintreffen. Rücktritte aufgrund einer Nichtpromotion sind gebührenfrei.
- Schriftform
Abmeldungen, Kündigungen wie auch Dispensen bedürfen immer der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit.
- Kosten bei verspäteter Abmeldung oder bei Nichtantreten
Es werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:Abmeldung bis Kurs-/Lehrgangsbeginn: 10 % des Kursgeldes für das betreffende Modul oder Semester, mindestens aber CHF 100.- • in der 1. Semesterhälfte 50 % des entsprechenden Moduls oder Semesters • in der 2. Semesterhälfte 100 % des entsprechenden Moduls oder Semesters
- Programmänderungen, Lektionenausfälle, Dozentenwechsel
Programmänderungen bleiben vorbehalten. Lektionenausfälle aufgrund höherer Gewalt sowie gewährte Dispensen begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Schulgelder.
- Schulgeld für Einzelkurse und Lehrgänge
• Das Schulgeld für Einzelkurse wird vor Beginn der Veranstaltung fällig.
• Das Schulgeld für mehrsemestrige Lehrgänge wird innert 30 Tagen nach Semesterstart fällig.
• Ratenzahlungen sind möglich, wenn sie vor Rechnungsstellung eingehen.
• Preisänderungen aufgrund interkantonaler Vereinbarungen oder aufgrund von Anpassungen der Subventionsbeiträge bleiben vorbehalten.
• Muss zum Inkasso der Rechtsweg beschritten werden, wird ein Pauschalbetrag von CHF 100.- für Mahn- und Betreibungsspesen verrechnet.
- Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch werden Teilnahmebescheinigungen ausgestellt, sofern mindestens 80 Prozent aller Lektionen besucht wurden.
- Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt St.Gallen.
Mai 2014