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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Akademie St.Gallen (AGBs)

 

1.  Anmeldung 

Die Anmeldung hat schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch über unsere Webseite zu erfolgen. Die Anmeldung ist mit Unterschrift und/oder mit elektronischer Signatur zu bestätigen. Für die Platzvergabe gilt das Eingangsdatum der rechtsgültig signierten Anmeldung.
 

2.  Durchführungsbestätigung

Die Akademie behält sich vor, Lehrgänge, für die zu wenige Anmeldungen eingegangen sind, bis 4 Wochen vor Startdatum abzusagen. Im Falle einer Lehrgangsabsage können keine finanziellen Forderungen geltend gemacht werden. Kurse und Seminare, für die zu wenige Anmeldungen eingegangen sind, können bis 2 Wochen vor Start ohne finanzielle Ansprüche abgesagt werden.  
 

3.  Vertragsrücktritt

Die Anmeldung gilt grundsätzlich für alle Semester eines Lehrgangs. Abmeldungen für Lehrgänge, die 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn eintreffen, haben keine Kostenfolge. Bei späteren Abmeldungen bis zum Lehrgangsstart werden 10 % des Semestergeldes und sämtliche Lehrmittelkosten mindestens aber CHF 200.- in Rechnung gestellt. Abmeldungen für Kurse und Seminare, die zwei Wochen vor Kurs-/Seminarstart eintreffen, haben keine Kostenfolge. Bei späterer Abmeldung bis zum Kurs-/Seminarstart werden die Kosten vollumfänglich in Rechnung gestellt.
 

4.  Lehrgangsabbruch  

Abmeldungen für Folgesemester bleiben ohne Kostenfolge sofern sie 4 Wochen vor Semesterbeginn eingeschrieben bei der Akademie St.Gallen eintreffen. Rücktritte aufgrund einer Nichtpromotion sind kostenfrei. Bei Lehrgangsabbruch in der 1. Semesterhälfte werden 50 % des Semestergeldes und 100 % der Lehrmittel verrechnet. Bei späterem Abbruch wird das gesamte Semestergeld einschliesslich der Lehrmittel in Rechnung gestellt.
 

5.  Schriftform 

Abmeldungen, Rücktritte, Abbrüche wie auch Dispensen bedürfen immer der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit.
 

6.  Vorbehalt von Änderungen

Die Akademie St.Gallen behält sich Programmänderungen, Dozentenwechsel sowie die Umstellung auf digitalen Unterricht aufgrund höherer Gewalt (Pandemien, kriegerische Ereignisse, etc.) vor. Ausgefallene Lektionen werden sofern möglich nachgeholt. Im Falle oben aufgeführter Ereignisse entsteht kein finanzieller Anspruch gegenüber der Akademie St.Gallen.
 

7.  Digitaler Unterricht und Heimstudium

Die Teilnehmenden sind für die Bereitstellung der folgenden Lerninfrastruktur verantwortlich: Internetzugang, aktuelle Hard- und Software, Druckmöglichkeit. Bei technischen Problemen lassen sich keine Ansprüche gegenüber der Akademie St.Gallen ableiten.
 

8.  Hybride Unterrichtsformen  

Bei hybriden Lehrgangs- und Kursangeboten gelten spezielle Regelungen, welche auf der Webseite produktspezifisch aufgeführt sind und von den Teilnehmenden mit der Anmeldung akzeptiert werden.  
 

9.  Unterrichtsdispens 

Werden Vorkenntnisse im Rahmen eines Lehrgangs angerechnet, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Schulgeldreduktion. In vorgängiger Absprache mit der Schulleitung kann jedoch vor dem Lehrgangsstart eine Reduktion vereinbart werden.
 

10. Fälligkeit Rechnung

  • Das Schulgeld für Lehrgänge wird innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
  • Das Kursgeld für Kurse/Seminare wird 2 Wochen vor dem Start in Rechnung gestellt und ist bis zum Kursstart fällig.
  • Ratenzahlungen sind möglich, wenn die Anfrage vor der Rechnungsstellung eingeht.
  • Preisänderungen aufgrund interkantonaler Vereinbarungen oder aufgrund von Anpassungen der Subventionsbeiträge bleiben vorbehalten.
  • Muss zum Inkasso der Rechtsweg beschritten werden, wird ein Pauschalbetrag von CHF 200.– für Mahn- und Betreibungsspesen verrechnet.

11. Schulausschluss  

Die Akademie St.Gallen ist berechtigt, im Falle grober Verstösse gegen die vertraglichen Verpflichtungen sowie bei ungebührendem Verhalten Teilnehmende mit sofortiger Wirkung vom Unterricht auszuschliessen. Gegen einen solchen Entscheid kann auf dem Rechtsweg Einsprache erhoben werden.
 

12. Teilnahmebescheinigung  

Sofern mindestens 80 Prozent aller Lektionen besucht wurden, wird auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
 

13. Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist St.Gallen.

 

 

St.Gallen, März 2021