Nachdiplomstudium Dipl. Steuer­be­ra­ter/in NDS HF

Steuerberater beraten und unterstützen ihre Kunden bei der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten bzw. bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten. Sie beantworten sämtliche Fragen, die die Buchführung und Bilanzierung, Steuererklärung und Steuerdurchsetzung und Steuergestaltung betreffen.

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Die Lehrgangsdetails auf einen Blick

Eckdaten

Abschluss/Titel Icon

Dipl. Steuerberater/in NDS HF Lehrgang und Abschluss sind vom Bund (SBFI) gesamtschweizerisch anerkannt.

Dauer Icon

2 Semester

Beginn Icon

April

Kurszeiten Icon

Donnerstag, 13.30 - 20.30 Uhr, wöchentlich

Finanzen

Total Icon

CHF 13'500.- inkl. Lehrmittel. Prüfungen und Betreuung Diplomarbeit oder 5 Teilzahlungen à CHF 2'700.-

Zah­lungs­mög­lich­kei­ten
Die Semes­ter­ge­büh­ren wer­den 4 Wochen vor dem Start in Rech­nung gestellt und sind innert 30 Tagen nach Rech­nungs­stel­lung fäl­lig. Die Semes­ter­ge­büh­ren kön­nen auch in 5 Raten bezahlt wer­den (ohne Zuschlag).

Hybri­des Ange­bot
Das Nach­di­plom­stu­di­um «Dipl. Steuerberater/in NDS HF» wird im «Hybrid Lear­ning» ange­bo­ten. Sie haben zwei Unter­richts­mo­del­le zur Wahl:

  • Her­kömm­li­cher Prä­senz­un­ter­richt vor Ort im Schul­zim­mer der Aka­de­mie St.Gallen.
  • Online-Unter­richt von zu Hau­se aus. Wäh­rend des Live-Streams kön­nen Sie auch Fra­gen an die Dozie­ren­den stel­len. Vor­teil: Sie pro­fi­tie­ren von den Inter­ak­tio­nen wäh­rend der Unter­richts­stun­de. 

Die zwei Model­le sind belie­big und ohne vor­gän­gi­ge Anmel­dung kom­bi­nier­bar. Zum Bei­spiel kann nach drei Online-Lek­tio­nen der Prä­senz­un­ter­richt zur Ver­tie­fung wie­der vor Ort besucht wer­den.

Das Wichtigste, um schnell ans Ziel zu kommen

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FAQs und Ansprechpartner

Antworten

Als dipl. Steuerberater/in NDS HF sind Sie ein Steu­er­spe­zia­list, wel­cher über ent­spre­chen­de Bera­tungs­kom­pe­ten­zen ver­fügt. Sie haben fun­dier­te Kennt­nis­se des schwei­ze­ri­schen Steu­er­sys­tems, bera­ten Pri­vat­per­so­nen und KMUs in steu­er­recht­li­chen Belan­gen selb­stän­dig und ver­tre­ten ihre Man­dan­ten gegen­über Steu­er­be­hör­den kom­pe­tent. Zudem kön­nen Sie bei steu­er­li­chen Spe­zi­al­fäl­len die not­wen­di­gen Abklä­run­gen vor­neh­men und die fol­ge­rich­ti­gen Emp­feh­lun­gen erar­bei­ten.

  • Sie möch­ten sich in einem über­schau­ba­ren Zeit­rah­men ver­tief­te steu­er­recht­li­che Kennt­nis­se und Hand­lungs­kom­pe­ten­zen aneig­nen
  • Sie wol­len sich für die Über­nah­me einer Steu­er- oder Unter­neh­mens­be­ra­tungs­funk­ti­on vor­be­rei­ten
  • Sie haben bereits einen höhe­ren betriebs­wirt­schaft­li­chen Abschluss und möch­ten sich kom­ple­men­tä­res steu­er­recht­li­ches Wis­sen aneig­nen
  • Sie arbei­ten in einem Treu­hand- und Steu­er­be­ra­tungs­un­ter­neh­men und möch­ten ihr steu­er­recht­li­ches Wis­sen aus­bau­en und ver­tie­fen
  • Sie sind in der öffent­li­chen Ver­wal­tung tätig und wol­len sich im Bereich Steu­ern wei­ter­ent­wi­ckeln

Nach­di­plom­stu­di­en HF müs­sen gemäss Bund min­des­tens 900 Lern­stun­den umfas­sen.

Die Lern­stun­den tei­len sich wie folgt auf:
Prä­senz 332 L, Selbst­ge­steu­er­tes Lernen/Literaturstudium/Übungen 320 L, Diplom­ar­beit 163 L, Prü­fungs­vor­be­rei­tung 160 L = Total 975 L

Das Anspruchs­ni­veau ori­en­tiert sich an CAS/­DAS-Lehr­gän­gen auf Fach­hoch­schul­stu­fe

  • Themenfelder

  • Lektionen

  • Das Schweizer Steuersystem

  • 8

  • Unselbstständig Erwerbende

  • 40

  • Selbstständig Erwerbende

  • 40

  • Juristische Personen

  • 48

  • Umstrukturierung, Sanierung und Nachfolgeregelung

  • 48

  • Spezialsteuern

  • 28

  • Verfahrens-und Steuerstrafrecht

  • 12

  • Interkantonales und Internationales Steuerrecht

  • 32

  • Mehrwertsteuer

  • 64

  • Diverses

  • 14

  • Total Lektionen

  • 334

  • Sie über­neh­men Spe­zia­lis­ten­funk­tio­nen in Treu­hand- und Steu­er­be­ra­tungs­un­ter­neh­men sowie in der öffent­li­chen Ver­wal­tung.
  • Sie arbei­ten in der Wirt­schafts­prü­fung.
  • Sie sind als Selb­stän­dig­er­wer­ben­de tätig.

Gemäss den Min­dest­an­for­de­run­gen für NDS auf Stu­fe Höhe­re Fach­schu­len sind Per­so­nen mit fol­gen­den Nach­wei­sen zuge­las­sen:

  • eidg. Fach­aus­weis
  • Höhe­re Fach­prü­fung
  • Diplom einer Höhe­ren Fach­schu­le (HF) oder Fach­hoch­schu­le (FH) (Die Abschluss-Fach­rich­tung muss nicht zwin­gend im Steu­er­be­reich lie­gen)
  • Berüh­rungs­punk­te mit Steu­er­the­men sind von Vor­teil
  • Zulas­sun­gen bei gleich­wer­ti­gen Vor­kennt­nis­sen sind «sur dos­sier» begrenzt mög­lich

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