Wir beantworten Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zur Weiterbildung Spezialist Lohnadministration.
Ja. Es werden jedoch Grundlagenkenntnisse in der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie in den Sozialversicherungen vorausgesetzt. In der Lohnbuchhaltung sind Sie in der Lage, einfache Monatslohnabrechnungen wiederkehrend abzurechnen, neue Mitarbeitende zu erfassen oder Austritte zu handeln.
Ja, es ist möglich 100 % zu arbeiten. Der Lehrgang findet jeweils am Donnerstagabend wöchentlich statt. Teilweise muss auf Mittwochabende ausgewichen werden.
Dieser Lehrgang ist für die Vertiefung in das Fachgebiet der Lohnadministration gedacht. Es gibt verschiedene Weiterbildungen auf Stufe Sachbearbeiter, eidg. Fachausweise und eidg. Diplome in den Bereichen Rechnungswesen und HR-Management.
Auf das Ende des laufenden Semesters ist eine schriftliche Kündigung möglich. Da dieser Lehrgang nur ein Semester dauert, müssen sämtliche Kosten des Lehrgangs übernommen werden.
Ja, das Semester kann in fünf Raten bezahlt werden.
Das Durchschnittsalter in diesem Lehrgang beträgt 37 Jahre.